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Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vortrag am Dienstag, 11. Oktober, ab 19:00 Uhr

Das Gesetz ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht zu ermächtigen, für Sie zu handeln. Mit einer Patientenverfügung, die auch gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht verfasst werden kann, legen Sie persönliche Handlungsanweisungen an Ärzte und Pflegepersonal fest, welche Behandlungen Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Reicht es aus, irgendeinen Vordruck zu unterzeichnen oder macht eine notariell beurkundete Vollmacht Sinn? Was ist eine Betreuungsverfügung und was darf ich vom Bevollmächtigten erwarten? Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten, Herrn Ulrich Kettler (Rechtsanwalt & Notar), zu stellen.

Der Vortrag startet am Dienstag, 11.10.2022 um 19:00 Uhr im Bildungswerk Dammer Berge (Campus Kloster Damme) und kostet 8,00 Euro.

Weitere Infos und Anmeldung hier!

19.04.24 03:32:11