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Recht

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Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Di. 23.04.2024 19:00
Damme

Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Es kann jeden von uns treffen. Den Alltag bewältigen, das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? Wo werde ich leben, wenn ich in meiner eigenen Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Dies sind schwierige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig befassen sollten. Sicher haben Sie schon einmal von einer Vorsorgevollmacht und auch einer Patientenverfügung gehört. Aber was steckt dahinter? Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben und aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, dann setzt das Betreuungsgericht als Unterabteilung des Amtsgerichts für Sie einen Betreuer ein. Selbst nächste Verwandte oder der Ehepartner haben nicht automatisch das Recht, stellvertretend für den anderen zu handeln und zu entscheiden. Die Person des Betreuers wird vom Gericht bestimmt. Vielen Menschen ist aber der Gedanke, dass ein fremder ihre Angelegenheiten regeln könnte, unangenehm. Das Gesetz ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht zu ermächtigen, für Sie zu handeln. Mit einer Patientenverfügung, die auch gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht verfasst werden kann, legen Sie persönliche Handlungsanweisungen an Ärzte und Pflegepersonal fest, welche Behandlungen Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Dieser Vortrag möchte Ihnen diese Begriffe „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ inhaltlich näherbringen und geht auch auf den Aspekt ein, in welcher Form eine Vollmacht errichtet werden sollte. Reicht es aus, irgendeinen Vordruck zu unterzeichnen oder macht eine notariell beurkundete Vollmacht Sinn? Was ist eine Betreuungsverfügung und was darf ich vom Bevollmächtigten erwarten? Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.

Kursnummer 103
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Gebühr: 10,00
Dozent*in: Ulrich Kettler
Testamentsgestaltung zugunsten von beeinträchtigten Erben (Behinderten- und Bedürftigentestament)
Di. 11.06.2024 19:00
Damme
(Behinderten- und Bedürftigentestament)

Eltern und Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen beschäftigt häufig die Fragen „Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? Fällt das geerbte Vermögen oder der Pflichtteil sofort an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe?“ In diesem Vortrag werden die Besonderheiten des sogenannten „Behinderten- und Bedürftigentestaments“ erläutert. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Testament, dessen Gestaltung durch höchst richterliche Rechtsprechung abgesichert ist. Durch ein „Behindertentestament“ können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen auch nach dem Ableben von Eltern oder anderer Personen über das Niveau der Sozialhilfe hinaus versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt damit erhalten und fällt nicht an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe. Dies gilt auch dann, wenn größere Vermögen vererbt werden. In diesem Vortrag werden die einzelnen erforderlichen Bestandteile eines „Behinderten-testaments“ erläutert. Auch werden Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge angesprochen. Wenn Eltern ein „Behindertentestament“ errichten, ist es wichtig, dass sowohl für den Tod des ersten als auch für den Tod des zweiten Elternteils konkrete Regelungen zugunsten des behinderten Kindes getroffen werden, worauf im Vortrag eingegangen wird. Bei richtiger Gestaltung sorgt das „Behindertentestament“ dafür, dass ein Erbe mit Behinderung durch das geerbte Vermögen über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt wird und damit ein zumindest finanziell besseres Leben führen kann, da ein Zugriff des staatlichen Leistungsträgers nicht möglich ist. Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.

Kursnummer 104
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Gebühr: 10,00
Dozent*in: Ulrich Kettler
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28.03.24 11:13:23