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Testamentsgestaltung zugunsten von beeinträchtigten Erben
(Behinderten- und Bedürftigentestament)

Eltern und Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen beschäftigt häufig die Fragen „Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? Fällt das geerbte Vermögen oder der Pflichtteil sofort an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe?“

In diesem Vortrag werden die Besonderheiten des sogenannten „Behinderten- und Bedürftigentestaments“ erläutert. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Testament, dessen Gestaltung durch höchst richterliche Rechtsprechung abgesichert ist. Durch ein „Behindertentestament“ können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen auch nach dem Ableben von Eltern oder anderer Personen über das Niveau der Sozialhilfe hinaus versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt damit erhalten und fällt nicht an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe. Dies gilt auch dann, wenn größere Vermögen vererbt werden.

In diesem Vortrag werden die einzelnen erforderlichen Bestandteile eines „Behinderten-testaments“ erläutert. Auch werden Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge angesprochen. Wenn Eltern ein „Behindertentestament“ errichten, ist es wichtig, dass sowohl für den Tod des ersten als auch für den Tod des zweiten Elternteils konkrete Regelungen zugunsten des behinderten Kindes getroffen werden, worauf im Vortrag eingegangen wird. Bei richtiger Gestaltung sorgt das „Behindertentestament“ dafür, dass ein Erbe mit Behinderung durch das geerbte Vermögen über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt wird und damit ein zumindest finanziell besseres Leben führen kann, da ein Zugriff des staatlichen Leistungsträgers nicht möglich ist.

Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.

Testamentsgestaltung zugunsten von beeinträchtigten Erben
(Behinderten- und Bedürftigentestament)

Eltern und Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen beschäftigt häufig die Fragen „Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? Fällt das geerbte Vermögen oder der Pflichtteil sofort an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe?“

In diesem Vortrag werden die Besonderheiten des sogenannten „Behinderten- und Bedürftigentestaments“ erläutert. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Testament, dessen Gestaltung durch höchst richterliche Rechtsprechung abgesichert ist. Durch ein „Behindertentestament“ können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen auch nach dem Ableben von Eltern oder anderer Personen über das Niveau der Sozialhilfe hinaus versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt damit erhalten und fällt nicht an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe. Dies gilt auch dann, wenn größere Vermögen vererbt werden.

In diesem Vortrag werden die einzelnen erforderlichen Bestandteile eines „Behinderten-testaments“ erläutert. Auch werden Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge angesprochen. Wenn Eltern ein „Behindertentestament“ errichten, ist es wichtig, dass sowohl für den Tod des ersten als auch für den Tod des zweiten Elternteils konkrete Regelungen zugunsten des behinderten Kindes getroffen werden, worauf im Vortrag eingegangen wird. Bei richtiger Gestaltung sorgt das „Behindertentestament“ dafür, dass ein Erbe mit Behinderung durch das geerbte Vermögen über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt wird und damit ein zumindest finanziell besseres Leben führen kann, da ein Zugriff des staatlichen Leistungsträgers nicht möglich ist.

Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.
  • Gebühr
    10,00 €
  • Kursnummer: 104
    Periode 2024-1
  • Start
    Di. 11.06.2024
    19:00 Uhr
    Ende
    Di. 11.06.2024
    21:15 Uhr
  • Plätze: min. 7 / max. 30
    Noch genug Plätze frei
    Geschäftsstelle: Damme
28.04.24 08:13:04